Wir kümmern uns um Ihr Pickerl in Wiener Neustadt
In Österreich ist die regelmäßige technische Überprüfung Ihres PKWs auf dessen Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit gesetzlich vorgeschrieben. Als zugelassener Kfz-Begutachter und -Prüfer für die §57a-Begutachtung können Sie in unserer Autowerkstatt gerne das Pickerl professionell und nach allen gesetzlichen Vorlagen durchführen lassen. Vereinbaren Sie einfach und unkompliziert einen Termin bei Kfz Easy für Ihre Pickerl-Überprüfung. Vor ihrem Termin bei uns empfehlen wir unseren Kunden, das Fahrzeug noch gründlich zu reinigen und in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen. Zur Überprüfung selbst melden Sie sich bitte mit den erforderlichen Fahrzeugpapieren – also Ihrem Original Kfz-Zulassungsschein – in unserer Werkstatt an. Im Anschluss überprüfen wir Ihr Fahrzeug auf dessen Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit. Erfüllt Ihr Auto die gesetzlichen Anforderungen, stellen wir Ihnen eine gültige Begutachtungsplakette (Pickerl) aus.
So gestaltet sich die §57a-Begutachtung Ihres Fahrzeugs
Bei der Begutachtung für Ihr Pickerl in Wiener Neustadt werden verschiedene Prüfungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Zu den Prüfelementen gehören: die Identifizierung des Fahrzeugs, die Bremsanlage, die Lenkung, die Sichtverhältnisse, die Leuchten, Reflektoren und elektronischen Anlagen, die Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen, das Fahrgestell und einiges mehr. Achtung! Ab dem 20. Mai 2023 müssen bei Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 mit erstmaliger Zulassung nach dem 1.1.2021 zusätzlich die laufenden Verbrauchsdaten über die sogenannte Onboard-Diagnose ausgelesen werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass diese Fahrzeuge den geltenden Umweltstandards entsprechen. Die auf diese Weise erlangte Auswertung der Verbrauchsdaten ermöglicht es, den tatsächlichen Kraftstoffverbrauch und die Schadstoffemissionen zu ermitteln und gegebenenfalls Abweichungen festzustellen. Verlassen Sie sich auf unsere professionelle Begutachtung!
Erfahren Sie mehr über die sogenannte Onboard-Diagnose
Gemäß der EU-Verordnung muss seit dem 1.1.2021 in neu zugelassenen Benzin-, Diesel- und Hybrid-PKWs sowie Klein-LKWs der Klasse N1 das sogenannte OBFCM (On-Board Fuel Consumption Monitoring) verbaut sein. Diese Einrichtung dient der Aufzeichnung des realen Kraftstoffverbrauchs und soll der Transparenz dienen. Gemäß dieser EU-Verordnung müssen im Zuge der Begutachtung für das Pickerl in Wiener Neustadt die ermittelten Verbrauchsdaten über den realen Kraftstoffverbrauch an die Europäische Umweltagentur digital übermittelt werden. Die EU nutzt diese Daten, um die Diskrepanz zwischen den angegebenen und tatsächlichen Kraftstoffverbrauchswerten von Fahrzeugen zu untersuchen und an der Reduzierung des CO2-Ausstoßes zu arbeiten. Allerdings besteht für Sie auch die Möglichkeit, das Auslesen der OBFCM-Daten durch eine schriftliche Bestätigung zu verweigern. Die Verweigerung der OBFCM-Auslese hat keine Auswirkungen auf die §57a Begutachtung.
Weitere Vorgehensweise bei einer nichtbestandenen Begutachtung
Sollten bei Ihrer §57a-Begutachtung zu schwere Mängel an Ihrem Fahrzeug festgestellt werden und es somit durchgefallen ist, können wir Ihnen vorerst kein Pickerl in Wiener Neustadt ausstellen. Selbstverständlich gehen wir mit Ihnen den von uns erstellten Prüfbericht genau durch und beraten Sie hinsichtlich der anstehenden Reparaturen. Auf Ihren Wunsch hin führen wir diese auch gerne in unserem Kfz-Meisterbetrieb durch. Seit einigen Jahren ist es für Autobesitzer, deren Fahrzeug bei der Pickerl-Begutachtung durchgefallen ist, wesentlich einfacher geworden. Denn bei der neuerlichen Überprüfung muss Ihr Fahrzeug nicht mehr die komplette Überprüfung durchlaufen, sondern lediglich die vorgegebenen Reparaturen überprüft und beurteilt werden. Einzige Voraussetzung: die neuerliche Begutachtung muss binnen vier Wochen bei derselben Prüfstelle stattfinden und das Fahrzeug darf bis dahin nicht mehr als 1.000 km gefahren sein.
Gesetzliche Regelungen bei der Feststellung von Mängeln
Seit dem 20. Mai 2018 gelten neue Regeln für die Verfolgung von Mängeln bei Fahrzeugen: Wird während der §57a Begutachtung „Gefahr im Verzug“ festgestellt, ist die Nutzung des Fahrzeugs ab diesem Zeitpunkt untersagt. Informationen über solche mangelhaften Fahrzeuge müssen automatisch an die Behörde weitergeleitet werden. Der Fahrzeughalter wird über die „Aussetzung der Zulassung“ informiert und muss die Kennzeichen abgeben. Es entstehen hierbei keine Kosten für die Ab- und Anmeldung. Nach erfolgter Reparatur werden die Kennzeichen zurückgegeben, wobei die Mängel durch eine §57a Begutachtung bestätigt werden müssen. Fahrzeuge mit schweren Mängeln dürfen maximal zwei Monate weitergenutzt werden, aber nicht über die angegebene Frist auf dem Pickerl in Wiener Neustadt hinaus. Innerhalb dieser Zeit müssen die Mängel behoben und das Fahrzeug erneut begutachtet werden.
Hohe Strafen bei abgelaufenem Pickerl in Wiener Neustadt
Achten Sie darauf, dass Sie rechtzeitig Ihren Termin für die §57a-Begutachtung bei einem zugelassenen Begutachter, wie wir es sind, ausmachen. Denn ein abgelaufenes Pickerl kann teuer, und mit bis zu € 10.000 ,- bestraft werden. Dabei erhält nicht nur der Zulassungsbesitzer eine Strafe, sondern auch der Lenker. Achten Sie auch bei Auslandsfahrten unbedingt darauf, dass Ihr Pickerl noch gültig ist. Denn in vielen Ländern gibt es diesbezüglich keine Toleranzfristen. Besonders an der italienischen, ungarischen, kroatischen und slowenischen Grenze kann es so immer wieder zu Unannehmlichkeiten kommen. Im schlimmsten Fall ist es sogar möglich, von der ausländischen Polizei bestraft zu werden beziehungsweise kann es dazu führen, dass das Kennzeichen und die Dokumente abgenommen werden. Buchen Sie deshalb gleich Ihren Pickerl-Termin bei uns!
Unser breites Angebot von Reparaturen, Services und mehr
Als Kfz Meisterwerkstatt bieten wir neben dem Pickerl in Wiener Neustadt noch eine breite Palette an Leistungen rund um Ihr Auto oder Motorrad. Zu unserem Angebot zählen unter anderem BMW spezifische Diagnosen-Erstellungen, die Reparatur Ihrer Windschutzscheibe nach einem Steinschlag, ein kompletter Reifenservice inklusive der Möglichkeit zur Lagerung sowie etliche Zusatzleistungen wie die Reinigung und selbstverständlich unsere kostenlose Beratung. Auch für Ihr Motorrad bieten wir Reifenwechsel, Service und Wartung. Nicht zu vergessen: unsere sorgfältige §57a-Begutachtung von PKW M1 sowie Anhängern O1 und O2. Bei uns können Sie sich auf absolut fachmännische Qualitätsarbeit zu einem fairen Preis verlassen. Zudem legen wir großen Wert auf Transparenz sowohl bei unserer Arbeit als auch bei unseren Preisen sowie auf die persönliche Beratung unserer Kunden.
Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns an 1. Stelle
Als Einzelunternehmer genieße ich besonders den engen und persönlichen Kontakt mit meinen Kunden. Bei mir erhalten Sie von der Beratung, zur Qualitätsarbeit bis hin zur Begutachtung für Ihr Pickerl in Wiener Neustadt alles aus einer Hand. Mein fachmännisches Können als auch die Ausstattung meiner Werkstatt sind von Qualität und Professionalität geprägt. So achte ich auch bei der Auswahl meiner Geräte, Werkzeuge und Materialien auf die höchsten Standards. In meiner Werkstatt befindet sich unter anderem eine Nussbaum-Hebebühne, Hazet-Werkzeuge sowie Geräte von namhaften Herstellern wie Würth, Maha und vieles mehr. Bei Ihrem Termin bei mir ist auch mit einer eigenen Spieleecke im Wartebereich für Ihre Kinder bestens gesorgt. Kontaktieren Sie mich gerne persönlich. Ich freue mich auf Ihren Besuch!